Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?
Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.
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Wie überprüfen die Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen?
Arbeitgeber überprüfen Bewerbungsunterlagen in der Regel durch eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Dokumente wie Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse. Sie können auch Referenzen kontaktieren oder Hintergrundüberprüfungen durchführen, um die Angaben des Bewerbers zu verifizieren. In einigen Fällen können auch Online-Recherchen oder Social-Media-Checks durchgeführt werden, um weitere Informationen über den Bewerber zu erhalten.
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Ist ein Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsvertrag auszustellen?
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsvertrag auszustellen? In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Allerdings ist es empfehlenswert, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenfalls gültig, jedoch können Missverständnisse oder Streitigkeiten leichter vermieden werden, wenn alles schriftlich festgehalten ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend erforderlich ist, z.B. bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder bestimmten Branchen. In jedem Fall ist es ratsam, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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Wann muss der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?
Der Arbeitgeber muss einen befristeten Arbeitsvertrag nicht kündigen, da dieser automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags mitteilt, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass im befristeten Vertrag eine Kündigungsklausel vereinbart wurde, die es dem Arbeitgeber erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 € -
STARK Karrieretipps für Frauen (Doll, Viktoria)
STARK Karrieretipps für Frauen , Fachbücher, Lernen & Nachschlagen > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230125, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: STARK-Verlag - Karriereratgeber##, Autoren: Doll, Viktoria, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 184, Keyword: 42 Karrieretipps für Frauen; Karriere Frauen; Feminismus; Karriere Frauen Kinder; Frauen Karriere Familie; Frauen Karriereberatung; Karriere Coaching Frauen; Karriere Coach Frauen; Karriere Frauen über 40; Karriere Frauen über 50; Frauen Karriere Förderung; Frauen Karriere fördern; Frauen Karriere machen; Karriere Ratgeber Frauen; Frauen Beruf und Familie; Frauen Beruf Kinder; Frauenförderung Beruf; Berufsberatung Frauen; Coaching Beruf Frauen; Frauen Beruf Gleichberechtigung; Frauen im Berufsleben; Frauen im Arbeitsleben; Frauen Vereinbarkeit Beruf Familie; Gleichberechtigung Mann Frau Beruf; Gleichberechtigung Job; Gleichberechtigung Arbeit; Diskriminierung am Arbeitsplatz; Diskriminierung, Fachschema: Diskriminierung~Frauenforschung~Gender Studies / Frauenforschung~Geschlechterforschung / Frauenforschung~Beruf / Karriere~Karriere~Bewerbung~Hilfe / Lebenshilfe~Lebenshilfe, Fachkategorie: Soziale Diskriminierung und soziale Gleichbehandlung~Berufsberatung~Jobsuche / Berufswechsel~Durchsetzungsvermögen, Motivation und Selbstwertgefühl, Bildungszweck: für die Berufsbildung / berufliche Qualifikation, Interesse Alter: für Frauen und/oder Mädchen, Warengruppe: TB/Briefe, Bewerbungen, Wiss. Arbeiten, Rhetorik, Fachkategorie: Gender Studies: Frauen und Mädchen, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Stark Verlag GmbH, Verlag: Stark Verlag GmbH, Verlag: Stark Verlag GmbH, Länge: 230, Breite: 158, Höhe: 10, Gewicht: 296, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Herkunftsland: NIEDERLANDE (NL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
Preis: 23.95 € | Versand*: 0 € -
Antragslexikon Arbeitsrecht
Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
IT-Arbeitsrecht
IT-Arbeitsrecht , Zum Werk Die unter dem Schlagwort "Arbeit 4.0" rasant voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst immer mehr Arbeitsbereiche. Die Nutzung der technischen Möglichkeiten durch die Arbeitnehmer und die Kontrolle durch die Arbeitgeber löst dabei eine Vielzahl zum Teil ganz neuer Rechtsfragen aus, wie Homeoffice, Nutzung von Social Media, GPS-Überwachung usw. Auch das kollektive Arbeitsrecht wird vor neue Herausforderungen gestellt, die oft über Betriebsvereinbarungen zu regeln sind. Das Buch geht auch auf strafrechtliche Besonderheiten ein. Die Neuauflage berücksichtigt außerdem die erweiterten Mitbestimmungsrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Vorteile auf einen Blick Darstellung zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beim Einsatz von IT kompakt und verständlich mit Mustern und Praxistipps Zur Neuauflage Die dritte Auflage führt u.a. folgende Themen eingehend aus: Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Crowdworker und ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer, Homeoffice und die weitere Entwicklung nach der Pandemie, Arbeitgeber als IT-Verantwortlicher, virtuelle Kommunikation über Teams, Zoom etc., Datenschutz in Cloudbasierten IT-Systemen und Einbeziehung des Betriebsrats, Digitalisierung bei Krankmeldung und -schreibung. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Arbeits- und IT-Recht, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräte und Syndizi. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Leinen, Redaktion: Kramer, Stefan, Auflage: 23003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Keyword: Mitarbeiterüberwachung; Social Media; Betriebsvereinbarungen; Arbeitsstrafrecht; Crowdworking; Digitale Krankschreibung; Arbeitsstättenverordnung; Betriebsrätemodernisierungsgesetz; IT-Nutzungsregelung; IT-Nutzung, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Digital - Digitaltechnik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Betrieb / Mitbestimmung~Betriebsverfassung / Mitbestimmung~Mitbestimmung, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 247, Breite: 176, Höhe: 42, Gewicht: 1290, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2691202, Vorgänger EAN: 9783406734724 9783406707155, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1920375
Preis: 109.00 € | Versand*: 0 €
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Muss mein Arbeitgeber mir einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen?
Ja, in Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen. Dieser muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegen. In dem Arbeitsvertrag müssen die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sein.
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Darf der Arbeitgeber meiner Freundin meinen Arbeitsvertrag verlangen?
Nein, der Arbeitgeber deiner Freundin hat kein Recht, deinen Arbeitsvertrag zu verlangen. Arbeitsverträge sind vertrauliche Dokumente zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sollten nicht ohne Zustimmung der beteiligten Parteien weitergegeben werden.
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Darf der Arbeitgeber meiner Freundin meinen Arbeitsvertrag verlangen?
Nein, der Arbeitgeber deiner Freundin hat kein Recht, deinen Arbeitsvertrag zu verlangen. Dein Arbeitsvertrag ist eine private Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber und betrifft nicht deine Freundin. Es ist wichtig, dass du deine Privatsphäre und die Vertraulichkeit deiner persönlichen Informationen schützt.
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Wie lautet der neue Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber?
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da ich als KI-Assistent keinen Zugriff auf spezifische Informationen über individuelle Arbeitsverträge habe. Es ist am besten, direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu sprechen, um Informationen über Ihren neuen Arbeitsvertrag zu erhalten.
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